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Die Entscheidung des Bischofs
zur Struktur der Pastoralen Räume ab 1. Januar
2012
Bischof Franz-Peter Tebartz-van Eist hat
folgende Entscheidung für den Bezirk Rhein-Lahn
getroffen:
Zum 1. Januar 2012 werden im Bezirk die
folgenden neuen Pastoralen Räume errichtet:
Der Pastorale Raum Nassauer Land - Bad Ems
bleibt in den bisherigen Grenzen bestehen. Der
Pastorale Raum Lahnstein wird um die Pfarrei HI.
Geist, Braubach, erweitert.
Der neue Pastorale Raum Mittelrhein besteht aus
den jetzigen Pastoralen Räumen Loreley,
Nastätten/Schönau und Braubach/Kamp-Bornhofen,
ausgenommen die Pfarrei HI. Geist, Braubach.
Diese Regelung gilt, solange die Genossenschaft
der Arnsteiner Patres einen Priesterlichen
Leiter bzw. Pfarrer stellen kann. Zu diesem
Zeitpunkt werden die Pastoralen Räume bzw.
Pfarreien Nassauer Land Bad Ems und Lahnstein
vereinigt.
Pastoraler Raum Lahnstein
mit den Pfarreien bzw. Kirchengemeinden
- St. Barbara, Lahnstein
- St. Martin, Lahnstein
- HI. Geist, Braubach
Pastoraler Raum Mittelrhein
mit den Pfarreien bzw. Kirchengemeinden
- St. Margaretha, Filsen
- St. Nikolaus, Kamp-Bornhofen
- St. Martin, Osterspai
- St. Jakobus der Ältere, Dahlheim
- St. Georg, Kestert
- St. Nikolaus, Kaub
- St. Johannes der Täufer, St. Goarshausen
- St. Martin, Wellmich
- St. Peter und Paul, Nastätten
- St. Florian, Strüh
Pastoraler Raum Nassauer Land – Bad Ems
Mit den Pfarreien bzw. Kirchengemeinden
- St. Margareta, Obernhof
- St. Martin, Bad Ems
- St. Bonifatius, Nassau
- St. Katharina, Nievern
- St. Willibrord, Winden
Der Sitz des jeweiligen Priesterlichen Leiters
wird wie folgt festgelegt:
- im Pastoralen Raum Nassauer Land - Bad Ems:
St. Martin, Bad Ems
- im Pastoralen Raum Lahnstein: St. Martin,
Lahnstein
- im Pastoralen Raum Mittelrhein: Kloster
Bornhofen
Diese drei neuen Pastoralen Räume sind
Ausgangsbasis für die künftigen Pfarreien Neuen
Typs. Denn mit der Errichtung der neuen
Pastoralen Räume ist der Auftrag verbunden, die
Pfarreiwerdung des Pastoralen Raumes anzugehen
und bis Ende 2015 abzuschließen. Ab 2016 wird es
im Bezirk Rhein-Lahn dann keine Pastoralen Räume
mehr geben, sondern drei Pfarreien.
Mit der Entscheidung der neuen Pastoralen Räume
ab 2012 sind auch folgende Festlegungen
verbunden:
- Künftiger Sitz des Pfarrers, Ort des
Pastoralteams und des zentralen Pfarrbüros ist
im Pastoralen Raum Nassauer Land - Bad Ems St.
Martin, Bad Ems. Damit wird St. Martin
Pfarrkirche der künftigen neuen Pfarrei sein.
- Künftiger Sitz des Pfarrers, Ort des
Pastoralteams und des zentralen Pfarrbüros ist
im Pastoralen Raum Lahnstein St. Martin,
Lahnstein. Damit wird St. Martin Pfarrkirche der
künftigen neuen Pfarrei werden.
- Künftiger Sitz des Pfarrers, Ort des
Pastoralteams und des zentralen Pfarrbüros ist
im Pastoralen Raum
Mittelrhein das Kloster in Kamp-Bornhofen.
Pfarrkirche wird St. Nikolaus, Kamp, werden.
Nach Errichtung der neuen Pfarreien wird es
somit drei Pfarrkirchen im Bezirk Rhein-Lahn
geben. Mit der Aufhebung der bisherigen
Pfarreien verlieren die anderen Kirchen den
Status der Pfarrkirche. Sie bleiben aber
weiterhin Kirche vor Ort und werden auch
weiterhin Orte der Sakramentenspendung
(insbesondere der Taufe) und von Gottesdiensten
bleiben.
Was in der Entscheidung noch nicht festgelegt
ist
Im Beratungsprozess wurden weitere Punkte
thematisiert. Folgende Punkte sind in der
jetzigen Entscheidung des Bischofs zum jetzigen
Zeitpunkt bewusst nicht enthalten. Sie müssen
sinnvollerweise im Prozess der Pfarreiwerdung
entschieden werden:
- gegebenenfalls weitere Dienstsitze für
Hauptamtliche in der Pastoral (z. B. an Orten,
an denen eine pastorale Schwerpunktsetzung
erfolgt.)
- vorübergehend noch besetzte Pfarrbüros neben
dem zentralen Pfarrbüro
- künftige Orte, an denen es »KontaktsteIlen«
mit festen Sprechzeiten geben soll
- Orte, an denen Ortsausschüsse gebildet werden
Vorschlag und Entscheidung
Die vorstehende Entscheidung des Herrn Bischof
entspricht im Bezug auf die Zuordnung der
Kirchengemeinden des Pastoralen Raumes Braubach/Kamp-Bornhofen
der vom Bezirkssynodalrat eingebrachten
Stellungnahme zum Vorschlag des Bistums. Der
Vorschlag des Bezirkssynodalrates, auch im Süden
des Bezirkes vorerst zwei Räume zu errichten,
wurde dagegen abgelehnt.
Die Entscheidung als Grundlage für die weitere
Entwicklung
Mit der Entscheidung des Herrn Bischof ist nun
Verlässlichkeit über die künftige Struktur im
Bezirk gegeben. Sie ist ein Startpunkt für
grundlegende Veränderungen in den kommenden
Jahren, die sicher nicht nur die strukturelle
Ebene betreffen. Die Pfarreien neuen Typs
beinhalten auch ein anderes Verständnis von
Pfarrei und Gemeinde vor Ort. Vieles wird dabei
sicher erst auf dem Weg erfahren und weiter
entschieden werden. Die Wahlen zum
Pfarrgemeinderat Ende Oktober hatten die neue
Struktur bereits im Blick. Zum letzten Mal
wurden Pfarrgemeinderäte in den bestehenden
Pfarreien gewählt. Aus diesen Pfarrgemeinderäten
wurden jeweils Vertreter in den neuen
Pastoralausschuss des neuen Pastoralen Raumes
entsandt. |