Die Entscheidung des Bischofs

zur Struktur der Pastoralen Räume ab 1. Januar 2012

 

Bischof Franz-Peter Tebartz-van Eist hat folgende Entscheidung für den Bezirk Rhein-Lahn getroffen:

Zum 1. Januar 2012 werden im Bezirk die folgenden neuen Pastoralen Räume errichtet:

Der Pastorale Raum Nassauer Land - Bad Ems bleibt in den bisherigen Grenzen bestehen. Der Pastorale Raum Lahnstein wird um die Pfarrei HI. Geist, Braubach, erweitert.

Der neue Pastorale Raum Mittelrhein besteht aus den jetzigen Pastoralen Räumen Loreley, Nastätten/Schönau und Braubach/Kamp-Bornhofen, ausgenommen die Pfarrei HI. Geist, Braubach.

Diese Regelung gilt, solange die Genossenschaft der Arnsteiner Patres einen Priesterlichen Leiter bzw. Pfarrer stellen kann. Zu diesem Zeitpunkt werden die Pastoralen Räume bzw. Pfarreien Nassauer Land ­Bad Ems und Lahnstein vereinigt.

Pastoraler Raum Lahnstein

mit den Pfarreien bzw. Kirchengemeinden

- St. Barbara, Lahnstein

- St. Martin, Lahnstein

- HI. Geist, Braubach

 

Pastoraler Raum Mittelrhein

mit den Pfarreien bzw. Kirchengemeinden

- St. Margaretha, Filsen

- St. Nikolaus, Kamp-Bornhofen

- St. Martin, Osterspai

- St. Jakobus der Ältere, Dahlheim

- St. Georg, Kestert

- St. Nikolaus, Kaub

- St. Johannes der Täufer, St. Goarshausen

- St. Martin, Wellmich

- St. Peter und Paul, Nastätten

- St. Florian, Strüh

 

Pastoraler Raum Nassauer Land – Bad Ems

 

Mit den Pfarreien bzw. Kirchengemeinden

- St. Margareta, Obernhof

- St. Martin, Bad Ems

- St. Bonifatius, Nassau

- St. Katharina, Nievern

- St. Willibrord, Winden

 

Der Sitz des jeweiligen Priesterlichen Leiters wird wie folgt festgelegt:

- im Pastoralen Raum Nassauer Land - Bad Ems: St. Martin, Bad Ems

- im Pastoralen Raum Lahnstein: St. Martin, Lahnstein

- im Pastoralen Raum Mittelrhein: Kloster Bornhofen

Diese drei neuen Pastoralen Räume sind Ausgangsbasis für die künftigen Pfarreien Neuen Typs. Denn mit der Errichtung der neuen Pastoralen Räume ist der Auftrag verbunden, die Pfarreiwerdung des Pastoralen Raumes anzugehen und bis Ende 2015 abzuschließen. Ab 2016 wird es im Bezirk Rhein-Lahn dann keine Pastoralen Räume mehr geben, sondern drei Pfarreien.

Mit der Entscheidung der neuen Pastoralen Räume ab 2012 sind auch folgende Festlegungen verbunden:

- Künftiger Sitz des Pfarrers, Ort des Pastoralteams und des zentralen Pfarrbüros ist im Pastoralen Raum Nassauer Land - Bad Ems St. Martin, Bad Ems. Damit wird St. Martin Pfarrkirche der künftigen neuen Pfarrei sein.

- Künftiger Sitz des Pfarrers, Ort des Pastoralteams und des zentralen Pfarrbüros ist im Pastoralen Raum Lahnstein St. Martin, Lahnstein. Damit wird St. Martin Pfarrkirche der künftigen neuen Pfarrei werden.

- Künftiger Sitz des Pfarrers, Ort des Pastoralteams und des zentralen Pfarrbüros ist im Pastoralen Raum Mittelrhein das Kloster in Kamp-Bornhofen. Pfarrkirche wird St. Nikolaus, Kamp, werden.

Nach Errichtung der neuen Pfarreien wird es somit drei Pfarrkirchen im Bezirk Rhein-Lahn geben. Mit der Aufhebung der bisherigen Pfarreien verlieren die anderen Kirchen den Status der Pfarrkirche. Sie bleiben aber weiterhin Kirche vor Ort und werden auch weiterhin Orte der Sakramentenspendung (insbesondere der Taufe) und von Gottesdiensten bleiben.

Was in der Entscheidung noch nicht festgelegt ist

Im Beratungsprozess wurden weitere Punkte thematisiert. Folgende Punkte sind in der jetzigen Entscheidung des Bischofs zum jetzigen Zeitpunkt bewusst nicht enthalten. Sie müssen sinnvollerweise im Prozess der Pfarreiwerdung entschieden werden:

- gegebenenfalls weitere Dienstsitze für Hauptamtliche in der Pastoral (z. B. an Orten, an denen eine pastorale Schwerpunktsetzung erfolgt.)

- vorübergehend noch besetzte Pfarrbüros neben dem zentralen Pfarrbüro

- künftige Orte, an denen es »KontaktsteIlen« mit festen Sprechzeiten geben soll

- Orte, an denen Ortsausschüsse gebildet werden

Vorschlag und Entscheidung

Die vorstehende Entscheidung des Herrn Bischof entspricht im Bezug auf die Zuordnung der Kirchengemeinden des Pastoralen Raumes Braubach/Kamp-Bornhofen der vom Bezirkssynodalrat eingebrachten Stellungnahme zum Vorschlag des Bistums. Der Vorschlag des Bezirkssynodalrates, auch im Süden des Bezirkes vorerst zwei Räume zu errichten, wurde dagegen abgelehnt.

Die Entscheidung als Grundlage für die weitere Entwicklung

Mit der Entscheidung des Herrn Bischof ist nun Verlässlichkeit über die künftige Struktur im Bezirk gegeben. Sie ist ein Startpunkt für grundlegende Veränderungen in den kommenden Jahren, die sicher nicht nur die strukturelle Ebene betreffen. Die Pfarreien neuen Typs beinhalten auch ein anderes Verständnis von Pfarrei und Gemeinde vor Ort. Vieles wird dabei sicher erst auf dem Weg erfahren und weiter entschieden werden. Die Wahlen zum Pfarrgemeinderat Ende Oktober hatten die neue Struktur bereits im Blick. Zum letzten Mal wurden Pfarrgemeinderäte in den bestehenden Pfarreien gewählt. Aus diesen Pfarrgemeinderäten wurden jeweils Vertreter in den neuen Pastoralausschuss des neuen Pastoralen Raumes entsandt.

Mit Errichtung der neuen Pfarreien etwa Anfang 2016 und den Neuwahlen wird es dann künftig auch nur noch drei Pfarrgemeinderäte im Rhein-Lahn geben.