Wallfahrtskloster Bornhofen


 

Ordensleute in der Geschichte des Wallfahrtsortes und Wallfahrtklosters  Bornhofen

Die Franziskaner waren die ersten Ordenleute, welche am Wallfahrtsort Bornhofen ihren Dienst aufnahmen. Im Buch „Geschichte des Bistums Limburg mit besonderer Rücksichtnahme auf das Leben und Wirken des dritten Bischofs  Peter Josef Blum“ von Dr. Matthias Höhler aus dem Jahr 1908 lesen wir: „Zu Anfang des 15. Jahrhunderts erbaute Joh. Brömser von Rüdesheim die noch heute stehende geräumige Kirche. Sie wurde am 14. August 1435 von Trierer Kurfürst Rabanus (von Helmstadt) consecrirt und stand als Filialkirche der Pfarrei Camp unter der Jurisdiction des dortigen Pfarrers. Da derselbe später nicht mehr im Stande war, den immer wachsenden Anforderungen einer ausreichenden seelsorglichen Bedienung der Wallfahrer zu genügen, so berief Kurfürst Erzbischof Kaspar Karl (von der Leyen) 1662 die Franziskaner des nahen Boppard, welches wie Camp und Bornhofen dem Trierer Erzbistum und Kurstaate angehörte, zur notwendigen Aushilfeleistung, namentlich zum Beichthören und Lesen einer Frühmesse an Sonn- und Feiertagen. Erzbischof Johan Hugo (von Orsbeck) traf hierin eine Aenderung, indem er den zu Wellmich befindlichen Kapuzinern 1679 den Wallfahrtsgottesdienst, unbeschadet der bisherigen Dependenz der Kirche (als einer Filiale) von Camp, übertrug und 1680 am 16. April den Grundstein zu einem für sie bestimmten geräumigen Klostergebäude legte, welches im Oktober 1684 vollendet dastand, so daß es möglich war, von da an die klösterliche Clausur einzuführen und einen förmlichen Convent unter einem Guardian (statt des bisherigen Superiors) zu errichten. (…) Die Wallfahrt nahm nun, nachdem also ausgiebig für die Bedürfnisse gesorgt worden war, einen immer steigenden Aufschwung, so das um die Mitte des vorigen Jahrhunderts das Jahr hindurch regelmäßig 62 große Prozessionen nach Bornhofen kamen und die Zahl der Pilger sich auf beiläufig 30,000 belief. Da es sich nun zeigte, daß der Fortbestand der Dependenz von Camp und er Jurisdiction des dortigen Pfarrers zu vielen Unzulänglichkeiten und Irrungen führte, namentlich hinsichtlich der Abteilung dessen, was von den Opfergeldern der Wallfahrtskirche für ihren Fonds und ihre Bedürfnisse zufallen und was für den Unterhalt des Kapuziner-Conventes verwendet werden sollte: so verfügte der Kurfürst Erzbischof Johann Philipp ( von Walderdorf) in Erfüllung eines von dem Convente längst gehegten Wunsches im Jahr 1756, daß die pfarrliche Jurisdiction über die Wallfahrtskirche suspendirt und diese unmittelbar der Erzbischöflichen Jurisdiction unterstellt sein sollte, und überwies die Kirche cum omni onere et honore dem Convente, so daß diesem forthin einerseits alle Einkünfte der Kirche aus dem Ertrage ihres ca. 10,000 Gulden an Capitalien, Weinbergen und Grundstücken betragenden Grundstockvermögens und aus den Opfern der Wallfahrer überlassen waren, andererseits aber auch alle auf diesen Einkünften der Kirche haftenden Lasten, namentlich das onus fabricae und die Beschaffung der bedeutenden Kultuskosten, oblagen. Die Einsprache des Pfarrers von Camp gegen diese Erzbischöfliche Verfügung hatte keinen Erfolg und wurde, nach dem Regierungsantritte des letzten Kurfürsten Erzbischofs von Trier, des königl. Prinzen Clemens Wenzeslaus von Sachsen und Polen (1768 – 27. Juli 1812 erneuert“… In der Säkularisation gab es erneut Versuche, die Wallfahrtskirche  in das frühere Verhältnis der Dependenz zu stellen.           

In Folge der ausgebrachten Säkularisation mussten die Kapuziner im Jahre 1813 den Wallfahrtsort verlassen.      

 (Fortsetzung folgt)