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13.11.1389: Papst Bonifacius IX.
gewährte der Marienkapelle zu Bornhofen die Gewinnung
eines unvollkommenen Ablasses.
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26.9.1704: Papst Klemens XI.
gewährte jedem Gläubigen einmal im Jahr die Gewinnung
eines vollkommenen Ablasses.
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27.9.1853: Papst Pius IX.
gewährte „für alle Zeit“ allen Besuchern der
Wallfahrtskirche einen vollkommenen Ablass.
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25.3.1925: Papst Pius XI.
unterzeichnete die Erlaubnisurkunde zur Krönung des
Gnadenbildes von Bornhofen.
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1949: Papst Pius XII.
sandte ein Telegramm mit folgendem Wortlaut:
„Heiliger Vater folgt mit väterlichem Wohlwollen dem
eifrigen Wirken der Rosenkranzbruderschaft und erteilt
gelegentlich ihrer 50. Wallfahrt zur Schmerzensmutter in
Bornhofen allen ihren Mitgliedern, den seeleneifrigen
Franziskanern, Weltgeistlichen wie Bewohnern von
Bornhofen als Unterpfand reichster göttlicher Gnaden von
Herzen den erbetenen apostolischen Segen.“ |